Juristendeutsch
[auch: "Amtsdeutsch" oder "Juristenlatein"] umgangssprachl. für die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche kalkülartig-abstrakte, durch Gerundiv-, Partizipial-, Präpositional-, Komposita- und Suffixoid-Gefuege gekennzeichnete Fachsprache und ist (damit) unter Verdacht der allgemeinen Ohnmacht, hyperkomplexen Ineffektivität und verschleppender Inkompetenz, vollkommen unvorhersehbarer Arbitrarität, politik-höriger Volks-und Verstandesfremdheit und des nicht gerade eigeninteressenlosen Verhaltens stehender Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik/ Rechtspsychiatrie/ Hermeneutik und Schicksalsforschung
{zitiert:) "...des wegen Verdachts auf potentielle Reformierbarkeit mit dem ewigen Bleiberecht versehenen "Alif Ik'bab"......! -aber hey, wo gibt's denn sowas?"