Ausgehgebot
Ein Werkzeug der Economy 2.0 um die Wirtschaft weiter zu beleben so wie z.B. die Abwrackprämie. Vordringlicher Zweck des Ausgehgebots ist die Förderung des Gast- und Beherbergungsgewerbe. Besonders effizient ist das Ausgehgebot in der kalten Jahreszeit da sich der Bürger dann nur beschwerlich lange Zeit im freien Aufhalten kann. Überwacht wird das Ausgehgebot durch eine neuzuschaffende Sondereinheit des Innenministeriums. Ausser spontanen Hausdurchsuchungen kommt das effizientere Mittel der Fernüberwachung (Bundestrojaner) zum Einsatz. Das Innenministerium arbeitet zur Zeit an einem Gesetzesentwurf, das das Hausröntgen ohne richterlichen Beschluss gestatten soll.
Angela: "Bis auf weiteres wird ein Ausgehgebot erlassen. Der Bürger darf nicht vor 24.00h wieder Zuhause einkehren." Ralf: "Nur noch ein Bier und dann dürfen wir endlich wieder nach Hause."