kurzen Prozess machen
der standrechtliche 'kurze Prozess' basiert auf der Annahme, dass ein ordentliches Gerichtsverfahren wegen einer extremen Ausnahmesituation (etwa Revolution, (Buerger-)Krieg, innerer Unruhen, Invasion, Masseninfiltration, Belagerung, heiliger Kriegszüge...) und aus Mangel an Ressourcen wie Zeit, Steuergeldern, Mitgefühl, Toleranz, verlorenen Papieren oder Gelegenheit nicht durchführbar ist. 'Einen kurzen Prozess machen' ist in der BRD seit 1949 verfassungswidrig.
Klaus P: "Diese Verfahren, bei denen dann doch nichts rauskommt, ziehen sich ganz schön hin und verschlingen viel Geld" Olaf Schumacher: "Da müsste man doch nen kuerzeren Prozess finden, oder?