befriedet
musste mich letztens durchs WaffG graben... dabei viel mir auf, dass da recht häufig der Begriff des "befriedeten Besitztums" fällt, was im Zusammenhang mit Waffen ja doch irgendwie bemerkenswert ist. "befriedet" ist ein Gebiet nicht nur, wenn dort - mit aufwendigen Mitteln - für Frieden gesorgt wurde, "befriedet" ist ein Bereich auch dann, wenn er unter besonderen Schutz gestellt wird. im Falle des WaffG ist das üblicherweise der besondere Schutz der eigenen Wohnung durch das Grundgesetz, der sich auf ein umzäuntes Areal erweitern lässt. insbesondere interessant im Zusammenhang mit der Diskussion um sogenannte Reichsbürger: der von ihnen abgelehnte Rechtsstaat schützt grundsätzlich auch deren befriedetes Besitztum und kann sich als Exekutive nur aufgrund einer richterlichen Anordnung darüber hinwegsetzen - bis dahin ist eine friedliche Koexistenz also durchaus möglich... schwierig wird's, sobald der Reichsbürger die Wahrung seines Hausrechts selbst in die Hand nimmt und sich dabei um die ringsum geltenden Gesetze hinwegsetzt (Waffen- und Falleneinsatz, Freiheitsberaubung, etc...) der amtliche Konflikt beginnt doch eigentlich erst da, wo eine richterliche Verfügung den Hausfrieden verletzt... für den Rechtsstaat formal OK, der Reichsbürger aber erkennt die richterliche Anordnung natürlich nicht an... wie aber kann er trotzdem seinen Hausfrieden wahren, ohne straffällig im Sinne des Staates zu werden, dessen Exekutivrechte er ja leugnet... ich denke, Logik muss da kapitulieren, aber muss deswegen Gewalt schon erlaubt sein?
"hörst Du? die Nachbarn fetzen sich schon wieder innerhalb ihres befriedeten Besitztums..."